Satzung vom 23. Januar 2000

Präambel

Die Feste liegt auf der Gemarkung der Stadt Mutzig im Departement Bas Rhin im Elsass/ Frankreich. Der Verein sieht seine Aufgabe im Rahmen des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrags darin, den Frieden zu sichern, den kulturellen Austausch zwischen den beiden Nationen zu fördern und die gutnachbarlichen Beziehungen zwischen dem Bundesland Baden - Württemberg und dem Departement Bas Rhin zu vertiefen.

Name und Sitz des Vereins:

§1
der Verein führt den Namen "Förderverein Feste Kaiser Wilhelm II e.V." Er ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Stuttgart. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Zweck des Vereins:

§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist finanzielle Förderung der Restaurierung und Erhaltung der Feste Kaiser Wilhelm II auf der Gemarkung der Stadt Mutzig im Departement Bas Rhin im Elsass/Frankreich. Die kulturhistorische Einzigartigkeit dieser Feste ist in der Anlage 1 zu dieser Satzung beschrieben, die fünfseitige Anlage ist insoweit Bestandteil der Satzung.
Weiterer Zweck ist, die Feste als Denkmal gegen Krieg und Völkerfeindschaft einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen (s.Anlage 2, ebenfalls Bestandteil der Satzung).
Weiterer Zweck ist die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten über die Feste.

§3
Der Verein erstrebt keinen Gewinn; er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satztungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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